Mittwoch, 19. Januar 2011

Medikamentenrabatte: Besser keine Vorkasse leisten

Seit Januar gilt eine neue Regel beim Einkauf in der Apotheke: die „Mehrkostenregelung“. Jeder gesetzlich versicherte Patient kann jetzt entschei­den, ob er sein gewohntes Arzneimittel bekommt oder ein wirkstoffgleiches billigeres Präparat. Den Preisunterschied zahlt er dann aber aus eigener Tasche. Das lohnt sich in der Regel nicht.

Seit 2006 möglich: Rabattverträge

Zu den meisten Originalpräparaten gibt es „nachgebaute“ günstigere Kopien, so genannte Generika, von vielen verschiedenen Unternehmen. Diese Hersteller können seit 2006 mit den Krankenkassen Rabattverträge abschließen. Erst Anfang Januar traten wieder unzählige in Kraft. Dann bekommen die Versicherten in der Apotheke in der Regel nicht das Präparat, das auf dem Rezept steht, sondern ein wirkstoffgleiches Mittel mit ausgehandeltem Rabatt...

Quelle

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen