Gigantischer Markt: Die Gesundheit der 82 Millionen Deutschen ist ein gigantischer Milliardenmarkt, an dem viele interessiert sind: Pharmafirmen, Krankenhäuser, Ärzte, Apotheker, Krankenkassen.
Die Kosten für Arzneimittel sind ein erheblicher Anteil an den gesamten Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland (2009: 32,4 Milliarden von 171 Mrd. Euro).
Im Jahr 2009 stiegen die Ausgaben für Arzneimittel ohne Festbetrag um 8, 9 Prozent.
Rabatte für die Pillen...
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Donnerstag, 27. Januar 2011
Donnerstag, 20. Januar 2011
Apotheken dürfen Kunden kleine Geschenke machen
Rabatte und Werbegeschenke – Apotheken setzen im Konkurrenzkampf auf umstrittene Methoden. Nun hat der Bundesgerichtshof entschieden, was erlaubt ist.
Apotheken dürfen Kunden beim Kauf verschreibungspflichtiger Arzneimittel nur Bagatellbeträge als Rabatte oder Gutschriften gewähren...
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Apotheken dürfen Kunden beim Kauf verschreibungspflichtiger Arzneimittel nur Bagatellbeträge als Rabatte oder Gutschriften gewähren...
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Mittwoch, 19. Januar 2011
Medikamentenrabatte: Besser keine Vorkasse leisten
Seit Januar gilt eine neue Regel beim Einkauf in der Apotheke: die „Mehrkostenregelung“. Jeder gesetzlich versicherte Patient kann jetzt entscheiden, ob er sein gewohntes Arzneimittel bekommt oder ein wirkstoffgleiches billigeres Präparat. Den Preisunterschied zahlt er dann aber aus eigener Tasche. Das lohnt sich in der Regel nicht.
Seit 2006 möglich: Rabattverträge
Zu den meisten Originalpräparaten gibt es „nachgebaute“ günstigere Kopien, so genannte Generika, von vielen verschiedenen Unternehmen. Diese Hersteller können seit 2006 mit den Krankenkassen Rabattverträge abschließen. Erst Anfang Januar traten wieder unzählige in Kraft. Dann bekommen die Versicherten in der Apotheke in der Regel nicht das Präparat, das auf dem Rezept steht, sondern ein wirkstoffgleiches Mittel mit ausgehandeltem Rabatt...
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Seit 2006 möglich: Rabattverträge
Zu den meisten Originalpräparaten gibt es „nachgebaute“ günstigere Kopien, so genannte Generika, von vielen verschiedenen Unternehmen. Diese Hersteller können seit 2006 mit den Krankenkassen Rabattverträge abschließen. Erst Anfang Januar traten wieder unzählige in Kraft. Dann bekommen die Versicherten in der Apotheke in der Regel nicht das Präparat, das auf dem Rezept steht, sondern ein wirkstoffgleiches Mittel mit ausgehandeltem Rabatt...
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Rabattverträge: Sparen auf dem Rücken der Apotheker
Die Krankenkassen könnten im vergangenen Jahr mehr als 1 Milliarde Euro mit ihren Rabattverträgen gespart haben. Dies vermutet die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände unter Berufung auf neue Statistiken des Bundesgesundheitsministeriums. Demnach hätten die Pharmahersteller allein in den ersten drei Quartalen den Kassen Rabatte in Höhe von knapp 680 Millionen Euro gewährt. Davon kam der Großteil den Allgemeinen Ortskrankenkassen und Ersatzkassen zugute. Allein die AOK habe ein Einsparvolumen in Höhe von rund 720 Millionen Euro prognostiziert.
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Mehrkostenregelung: Krankenkassen rechnen falsch
Im Streit um die sogenannte Mehrkostenregelung hat jetzt auch das Bundesgesundheitsministerium (BMG) Position bezogen. Tenor: Die Krankenkassen rechnen falsch, wenn sie ihren Versicherten bei der späteren Kostenerstattung von Arzneien nicht nur die Mehrkosten für ein anderes als ein rabattbegünstigtes Mittel anlasten sondern zusätzlich auch die gesetzlich vorgesehenen Hersteller- und Handelsabschläge.
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Kassenabschlag geht ins Schiedsverfahren
Der Kassenabschlag für das Jahr 2010 geht ins Schiedsverfahren. Wie APOTHEKE ADHOC aus Teilnehmerkreisen erfuhr, konnten sich der GKV-Spitzenverband und der Deutsche Apothekerverband (DAV) bei ihrem Treffen am Montag nicht auf die Höhe des Zwangsabschlags für das vergangene Jahr einigen. Jetzt wird – wie beim Abschlag 2009 – das Schiedsgericht angerufen. Eine endgültige Entscheidung, welchen Rabatt die Apotheken den Kassen auf verschreibungspflichtige Arzneimittel gewähren müssen, rückt damit in weite Ferne.
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Neue Wahlfreiheit bei Arzneien kann teuer werden
Seit Jahresbeginn dürfen Kassenpatienten zwischen Rabatt-Arznei und gewohnter Medizin wählen. Auf den Mehrkosten bleiben sie aber sitzen.
Die neue Wahlfreiheit erlaubt dem Patienten den Griff zum gewohnten Medikament. Die Preisdifferenz aber muss er selbst tragen
Wer in die Apotheke geht, muss derzeit etwas Zeit mitbringen. Vor den Kassen bilden sich seit Jahresanfang mitunter längere Schlangen. Vor allem ältere Kassenpatienten sind verunsichert: Viele kriegen statt der gewohnten Pillen des Herstellers A jetzt ein Medikament der Firma B in die Hand gedrückt. Und dann will der Apotheker auch noch wissen, ob sie nicht doch wieder die bewährte Arznei haben wollen. Das sei neuerdings möglich. Wie viel das am Ende mehr kostet, weiß er aber nicht ganz genau. Verwirrung allerorten. Warum eigentlich?
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Die neue Wahlfreiheit erlaubt dem Patienten den Griff zum gewohnten Medikament. Die Preisdifferenz aber muss er selbst tragen
Wer in die Apotheke geht, muss derzeit etwas Zeit mitbringen. Vor den Kassen bilden sich seit Jahresanfang mitunter längere Schlangen. Vor allem ältere Kassenpatienten sind verunsichert: Viele kriegen statt der gewohnten Pillen des Herstellers A jetzt ein Medikament der Firma B in die Hand gedrückt. Und dann will der Apotheker auch noch wissen, ob sie nicht doch wieder die bewährte Arznei haben wollen. Das sei neuerdings möglich. Wie viel das am Ende mehr kostet, weiß er aber nicht ganz genau. Verwirrung allerorten. Warum eigentlich?
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Einheitliches Rezept für EU-Apotheken
Patienten können ihre Rezepte künftig auch in ausländischen Apotheken einlösen. Das regelt die EU-Richtlinie zu Patientenrechten, die heute vom Parlament in Straßburg in zweiter Lesung angenommen wurde. Damit die Verordnungen auch in anderen europäischen Ländern anerkannt werden, soll die Kommission ein einheitliches EU-Verschreibungsmuster erarbeiten.
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